Position | Land/Region Oberösterreich, Bezirk Eferding, Gemeinde Aschach an der Donau 33 N 427771 / 5359009 UTM/WGS84 | |||||||||||
Beschreibung | Objektbeschreibung Die ehemalige Richtstätte bei Aschach an der Donau besaß, wie man aus deren Resten erkennen kann, einen außergewöhnlichen und interessanten Grundriß in Form eines Reuleaux-Dreiecks.1 Diese einfachste, nichttriviale Form eines Gleichdicks läßt sich einfach mit einem Zirkel bzw. einer, an einem eingeschlagenen Pflock befestigten, Schnur konstruieren. Trotzdem ist bemerkenswert, daß man bei der Errichtung gerade auf diese nicht alltägliche Form verfiel. Die östliche Seite der aus gebrochenen Granitblöcken errichteten Mauer steht bzw. stand direkt an einem durch einen ehemaligen Steinbruch geschaffenen Steilabfall parallel zur Donau. Nur in der südöstlichen Ecke ist ein annähernd drei Meter hohes Stück erhalten geblieben, an den anderen Stellen ist die Mauer nur mehr maximal einen dreiviertel Meter hoch, im Nordosten sind überhaupt nur mehr geringe Spuren auszumachen. Noch 1880 soll das Bauwerk weitgehend intakt gewesen sein2, wurde dann aber durch Vandalismus demoliert, um den Galgen verstreut liegende Granitblöcke zeugen davon. An einigen Stellen wird das ungeschützte Objekt durch Bäume bedroht und verfällt somit weiterhin. Die Mauer war ursprünglich vermutlich noch höher als das höchste erhalten gebliebene Stück, darüber wie hoch kann man nur spekulieren. Das Mauerwerk soll eine spitzbogige Eingangstüre aufgewiesen haben, im Erdgeschoß waren Bänke und ein Tisch vorhanden, eine Holztreppe führte auf eine aus Holz errichtete Abdeckung, welche den Unterbau überdachte und als Podest für die Rechtshandlung diente. Neben dem Hängen wurden möglicherweise auch andere Todesarten, wie z.B. das Köpfen mit dem Schwert praktiziert. In den Ecken des Unterbaus waren Holzbalken senkrecht aufgestellt, die über die Mauer hinausragten und oben durch horizontale Balken, an denen die Henkersstricke befestigt wurden, miteinander verbunden waren. Eine Zeichnung von Franz Hiermann aus dem Jahre 1914 stellt dies grafisch dar und dürfte ein einigermaßen realistisches Bild der ursprünglichen Gestalt abgeben.3 Eine auf den 18. Oktober 1742 datierte Urkunde, in welcher dem Starhembergischen Oberpfleger befohlen wird den Galgen renovieren zu lassen, spricht von „3 gemauerten Säullen und einem Meuerl ringsherumb umgeben und versehen“.4 Diese Beschreibung weicht stark von der Beschreibung Hiermanns ab und ist auch mit den vorhandenen Mauerresten kaum vereinbar. Jedenfalls sind keinerlei Reste der gemauerten Säulen erkennbar. Hochgerichte der in der Urkunde beschriebenen Bauart haben existiert und sind u.a. in Arbesbach, Irdning, Ljubno ob Savinji, Mariahof und Murau erhalten geblieben. Es erscheint als wahrscheinlich, dass der Galgen danach nochmals, und zwar in der auf unsere Zeit überlieferten Gestalt, neu errichtet worden ist. Historischer Kontext Die Richtstätte gehörte zum Landgericht Aschachwinkel5, das Gebiet zu einer Gruppe von Landgerichten, welche den Grafen von Schaunberg gehörten und die diese bis zu ihrem Erlöschen behielten. Sie bekamen diese von König und Reich zu Lehen, durch eine Urkundenfälschung in der herzoglichen Kanzlei zur Zeit der Herzöge Rudolf IV. und Albrecht III. wurde dieser Umstand verschleiert und eine Unterwerfung unter den Herzog aber auch ein ständig schwelender Konflikt geschaffen. Ursprünglich ein einziges großes Landgericht, wurde das Gebiet im letzten Dezennium des 13. Jahrhunderts in einen westlichen Teil (Lehen der Herren von Wesen), in das östliche Donautal (Lehen Chunrads v. Kapellen zu Kürnberg) sowie das Gericht Schaunberg (Aschachwinkel) zerteilt, wobei letzteres von den Schaunbergern in eigener Hand behalten wurde. Nach dem Tode des letzten Grafen von Schaunberg 1559 einigten sich die Erben am 8. Februar 1570 über die Teilung der Herrschaft Schaunberg: das Gebiet wurde in drei Teile geteilt: Schaunberg, bei welchem das Landgericht Aschachwinkel verblieb, Stauf mit Aschach und Burg Eferding. Beiden letzteren Teilen wurde über ihre Untertanen die exemte Landgerichtsbarkeit in Form eines Burgfriedens zugestanden.6 Die letzte geschichtlich nachweisbare Hinrichtung fand am 23. Juli 1597 statt, als Gotthard von Starhemberg zwei "Hauptrebellen" der Bauernkriege, Thomas Holnsteiner und Stephan Mörtl, aus dem Mühlviertel nach Aschach mitbrachte und sie hier zur Abschreckung hängen ließ, wie auch weitere Aufständische an anderen Richtstätten im Hausruckviertel. Die Legende weiß zu berichten, daß die Angehörigen beschlossen die hängenden Leichen zu stehlen um sie begraben zu können. Um nicht selbst diese verbotene und entehrende Handlung vornehmen zu müssen, provozierten sie auf der Donau vorbeifahrende Soldaten, indem sie mit an Stangen angebrachten Einquartierungszeichen die Hinterseite der Toten in Richtung des Militärschiffes wendeten, nach damaligen Ehrbegriffen eine tödliche Beleidigung. Dieses drehte daraufhin bei und die Soldaten eröffneten das Feuer auf die Exekutieren, wobei sie die Stricke durchschossen und so unbewußt die Intention der Verwandten erfüllten.7 Standort und Lage Der Galgen lag im nordöstlichen Teil des Landgerichts Aschachwinkel - das gegenüberliegende Ufer der Donau bildete die Grenze zum benachbarten Landgericht Oberwallsee, etwas südlich begann das Landgericht Stauf mit Aschach - an einem Steilabfall hoch über dem rechten Donauufer und gut sichtbar für alle Reisenden und Schiffer. Der Sitz des Landgerichts befand sich auf Burg Schaunberg, rund sechseinhalb Kilometer südwestlich. Ein zweites Hochgericht existierte nordwestlich von Hinzenbach.8 Während sich alle anderen Landgerichte in Österreich ob der Enns einen gemeinsamen Henker teilten, der in Linz wohnte, besaßen die Schaunbergischen Landgerichte einen eigenen Freimann, der in Gemersdorf bei Haibach saß.9 Verfolgt man die Uferstraße von Aschach nach Norden, so zweigt nach kurzer Zeit eine Straße nach Sommerberg ab. Diese fährt man entlang bis zum Haus Sommerberg 40 und geht links neben diesem auf der Wiese in Richtung Wald entlang. Kurz nachdem man den Wald betreten hat, kann man die Ruine des Galgens erblicken.10 __________________ 1 Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Reuleaux-Dreieck 2 [Hierm14; S. 1] 3 Die ursprüngliche Form ist in [Hierm14; S. 1f] beschrieben und beruht möglicherweise noch auf eigenem Augenschein, die Zeichnung wurde abgedruckt in [Hierm14; S. 1] und [Hierm28; S. 1] 4 [HAES42], freundliche Mitteilung durch Herrn Adolf Golker (Obmann "Verein Lebenswertes Aschach") 5 [LGK; Blatt 5], hier ist ein Galgen nördlich von Schönleiten, also um einiges weiter nördlich am Donauufer eingezeichnet, vielleicht ein weiterer (früherer) Standort oder eine Fehlkartierung. 6 [LGKE1-2; S. 132ff] (identisch in [LGKE1-1; S. 18]) 7 [Hierm14; S. 2] 8 [LGK; Blatt 5] 9 [Sekke25; S. 1], [Hierm28; S. 2f] 10 An dieser Stelle möchte ich dem Gemeindechronisten und Obmann des Schopper- und Fischermuseums Aschach, Herrn Johann Eggerstorfer, der mich freundlicherweise zum Objekt führte und mich zudem mit Literaturauszügen aus dem Gemeindearchiv versorgte sehr herzlich danken! Literatur: [Haini33; S. 27], [Hierm14] | |||||||||||
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